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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Morten Nickles Herrera, Suitbertusstraße 90, 40223 Düsseldorf, Telefon: +49 (0) 1573 16 69 314 | mail[at]monh.dev, (nachfolgend „wir“).

§ 1 Allgemeines

  1. Nachfolgende Bedingungen gelten für alle Verträge mit unseren Kunden. Gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 BGB gelten die AGB unabhängig von einem gesonderten Hinweis im Einzelfall auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte.
  2. Änderungen, Abweichungen oder Ergänzungen dieser AGB durch Kunden oder besondere Zusicherungen bedürfen der Textform und einer Bestätigung durch uns. Gleiches gilt für die Abbedingung der Schriftform. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrages.
  3. Unsere Angebote gehen den AGB im Zweifel vor. Die AGB ergänzen die Angebote.

§ 2 Angebot & Vertragsschluss

  1. Die Genehmigung eines Kostenvoranschlags durch den Kunden stellt ein Angebot auf Vertragsschluss dar.
  2. Ein Vertrag kommt durch die Annahme durch uns in Form der Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail ausreichend) zustande. Das Angebot gilt zudem als angenommen, wenn wir mit der Leistungserbringung beginnen.
  3. Einzelaufträge sowie Leistungen im Rahmen laufender Kooperationen bedürfen bis zu maximal € 500 nicht der Vorlage von Kostenvoranschlägen und vorheriger Genehmigung durch den Kunden sondern können mündlich beauftragt werden.

§ 3 Vertragsgegenstand

  1. Der Vertragsgegenstand bemisst sich nach Vertrag bzw. dem Angebot sowie nach diesen AGB.
  2. Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen eines dynamischen, kreativen Entwicklungsprozesses oder nach den Vorgaben des von uns erstellten Kostenvoranschlages / Angebotes.
  3. Bei dem kreativen Entwicklungsprozess sprechen wir uns mit dem Kunden fortlaufend über Fortgang und Ziel des Projekts ab. Im Übrigen erarbeiten wir entsprechend dem Angebot oder nach individueller Abrede bis zu 2 Entwürfe von denen der Kunde einen auswählen kann und der sodann weiter ausgearbeitet wird.
  4. Die Vereinbarung eines Stundenkontingents bedeutet im Falle eines dynamischen Entwicklungsprozesses nicht, dass die Tätigkeit in der entsprechenden Anzahl Stunden fertiggestellt wird, es sei denn entsprechendes wurde explizit vereinbart.
  5. Die Leistungserbringung gliedert sich in verschiedene Phasen, die im Angebot benannt sind. Nach Erbringung jeder Phase können wir eine Zwischenabnahme verlangen.
  6. Im Falle von Leistungen, die erst durch Einsatz von Dritten nutzbar werden, ist der Kunde für die Auswahl des Vertragspartners selbst verantwortlich.
  7. Digitale Leistungsergebnisse werden in marktüblichem Format abgeliefert. Formatwünsche sind vom Kunden vor Leistungserbringung eindeutig zu benennen.
  8. Wünscht der Kunde die Anpassung an Drittprodukte, wird nur die Zurverfügungstellung der Leistung und nicht die Einbindung geschuldet, wenn nicht ein Anderes vereinbart ist.
  9. Wünsche und Vorstellungen des Kunden hinsichtlich des Leistungsergebnisses können nur insoweit umgesetzt werden, als es technisch und im Rahmen der finanziellen Vereinbarungen und subjektiv im Rahmen des bei uns vorhandenen Know-hows möglich ist.

§ 4 Mitwirkungspflichten

  1. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen.
  2. Der Kunde unterstützt uns bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen, insbesondere durch das rechtzeitige Bereitstellen von Materialien, Informationen und Zugängen. Bei nicht rechtzeitiger oder nicht vollständiger Lieferung der angeforderten Inhalte, verlängern sich etwaig vereinbarte Fertigstellungsfristen entsprechend.
  3. Kommt der Kunde seiner Pflicht zur Mitwirkung nicht nach, so können wir gemäß § 642 BGB eine angemessene Entschädigung verlangen sowie die weiteren Rechte des § 643 BGB geltend machen.
  4. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

§ 5 Leistungsänderungen

  1. Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der zu erbringenden Leistungen ändern, so hat er diesen Wunsch in Textform zu äußern. Wir teilen mit, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben wird.
  2. Kommt eine Einigung nicht zustande, verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
  3. Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung soweit erforderlich verschoben.
  4. Der Kunde hat den durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwand zu tragen.

§ 6 Zwischen- und Endabnahme

  1. Die Überlassung von Entwürfen sowie die Mitteilung der Fertigstellung stellt die Aufforderung zur Abnahme oder zur Mitteilung von Korrekturwünschen dar.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, Leistungen abzunehmen, die im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden.
  3. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
  4. Wir sind berechtigt, vom Kunden innerhalb eines Projekts Zwischenabnahmen zu verlangen.
  5. Aufforderungen und Erklärungen von Abnahmen können in Textform erfolgen.
  6. Erachtet der Kunde die erbrachten Leistungen nicht als im Wesentlichen vertragsgemäß, so hat er Beanstandungen unverzüglich und in Textform mitzuteilen.
  7. Beanstandet der Kunde Leistungen fristgemäß, werden wir eine einmalige Nachbesserung vornehmen. Wünscht der Kunde sodann weitere Nachbesserungen, werden diese nur auf Kosten des Kunden und nach vorheriger Absprache durchgeführt.
  8. Scheitert ein Einvernehmen über einen Entwurf, bleibt der Kunde zur Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Tätigkeiten verpflichtet.

§ 7 Eigentum und Urheberrecht

  1. Von uns geschaffene Inhalte und Leistungen sind urheberrechtlich oder sonst leistungsschutzrechtlich geschützt.
  2. Sämtliche erstellten Leistungen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum.
  3. Die zur Herstellung eingesetzten Betriebsgegenstände bleiben in unserem Eigentum und werden nicht ausgeliefert.
  4. Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt nur in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang gegen ein angemessenes Entgelt.
  5. Dem Kunden wird lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an erstellten Arbeiten eingeräumt.
  6. Ein Nutzungsrecht wird dem Kunden nur an Endprodukten eingeräumt. Übliche Gestaltungselemente dürfen von uns uneingeschränkt auch für andere Projekte genutzt werden.
  7. Bei Logo-Erstellungen ist die Anmeldung als Marke durch den Kunden möglich, wenn dies durch uns nicht explizit ausgeschlossen wurde.
  8. Bei Programmierarbeiten erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, insbesondere ohne Anspruch auf Überlassung des Quellcodes.
  9. Beim Einsatz von Drittanbieterprodukten bestimmt sich die Lizenz nach den Vorgaben des Drittanbieters.
  10. Die Überlassung von Rohdateien einer erstellten Leistung ist vertraglich nicht geschuldet.
  11. Soweit der Kunde exklusive oder weitergehende Nutzungsrechte erwerben möchte, unterbreiten wir auf Anfrage ein Angebot.
  12. Die Abtretung von Nutzungsrechten vom Kunden an Dritte bedarf unserer Zustimmung.

§ 8 Auftragserteilung an Dritte

  1. Wir sind befugt, die Vertragsleistung oder Teile davon durch Subunternehmer erbringen zu lassen.
  2. Wir sind berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbematerial im Namen und mit Zustimmung des Auftraggebers zu erteilen.
  3. Ergänzend gilt § 15 (9.).

§ 9 Leistungs- und Lieferfristen

  1. Terminliche Abreden sind unverbindlich, solange sie nicht im Angebot vereinbart oder schriftlich zugesagt sind.
  2. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen durch Kunden ist eine Lieferzeit jeweils unterbrochen.
  3. Verbindliche Termine sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.
  4. Ausführungs- und Lieferfristen für Aufträge, die Fremdarbeiten beinhalten, stehen unter dem Vorbehalt der eigenen Belieferung.
  5. Wir sind zu Teillieferungen und zu vorzeitiger Lieferung berechtigt.
  6. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt haben wir nicht zu vertreten und berechtigen dazu, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.

§ 10 Geheimhaltung, Verschwiegenheit, Datenschutz

  1. Wir verpflichten uns, über alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
  2. Wir werden anvertraute personenbezogene Daten stets unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften nutzen und verarbeiten.
  3. Wir sind berechtigt, auf Informationsmitteln auf uns und/oder den Urheber hinzuweisen.
  4. Wir sind berechtigt, Referenzprojekte auf unserer Website oder auf Printmaterial anzuführen.

§ 11 Preise und Zahlungen

  1. Die Vergütung ist, wenn vertraglich nicht anders vereinbart, für jede erbrachte Viertelstunde fällig. Vergütungen verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Bei Leistungsabschnitten haben wir für jeden erbrachten Abschnitt Anspruch auf einen Teil der Gesamtvergütung.
  3. Die Vergütung setzt sich aus einem Entwurfshonorar und ggf. einem Nutzungshonorar zusammen.
  4. Wir sind berechtigt, Preislisten für die Zukunft nach billigem Ermessen zu ändern.
  5. Wir sind berechtigt, Kostenvoranschläge um bis zu 10 % zu überschreiten.
  6. Ist über die Vergütung keine Vereinbarung getroffen, so ist die übliche Vergütung zu entrichten.
  7. Preisangaben verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten ab Werk.
  8. Für GEMA-Gebühren, Künstlersozialversicherungsabgaben und Zollkosten ist der Kunde verantwortlich.
  9. Die Kosten für vom Kunden veranlasste Änderungen bereits freigegebener Aufträge sind vom Kunden zu zahlen.
  10. Für zusätzlich verlangte Skizzen, Entwürfe etc. ist eine gesonderte Vergütung zu zahlen.
  11. Bei Verzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen und weitere Leistungen zurückzubehalten.
  12. Gegenüber unseren Ansprüchen ist die Aufrechnung ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt.

§ 12 Leistungsstörung

  1. Tritt der Kunde aus nicht von uns zu verantwortenden Gründen vom Vertrag zurück, gilt ein Schadensersatz in Höhe des nachweisbar entstandenen Aufwandes, mindestens aber in Höhe von 30 % des Nettoauftragswertes, als vereinbart.
  2. Eine Frist zur Leistung oder Nacherfüllung kann erst nach erfolglosem Ablauf zum Rücktritt oder Schadensersatz berechtigen, wenn die entsprechende Rechtsfolge bei der Fristsetzung mitgeteilt wurde.

§ 13 Rügeobliegenheit

Der Kunde hat erbrachte Leistungen unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Leistung als genehmigt. Die Regelungen zur Abnahme der Leistung gehen vor.

§ 14 Sach- und Rechtsmängelhaftung

  1. Vertragsgegenstand ist ausschließlich die Leistung mit der Beschaffenheit und dem Verwendungszweck gemäß einer etwaigen Auftragsbestätigung.
  2. Beim Einsatz von Drittanbieterprodukten bestehen Gewährleistungsansprüche allein gegenüber dem jeweiligen Anbieter.
  3. Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen.
  4. Im Falle eines Mangels steht uns die Wahl der Nacherfüllung zu.
  5. Wir können die Nacherfüllung verweigern, solange die geschuldete Vergütung nicht vollständig gezahlt ist.
  6. Gewährleistungsrechte bestehen nicht bei Mängeln, die auf vom Kunden gelieferte Inhalte oder vom Kunden vorgenommene Änderungen zurückgehen.
  7. Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

§ 15 Haftung

  1. Lieferungen an Unternehmer erfolgen ab Werk.
  2. Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  3. Für den Verlust von Daten haften wir nicht, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde keine Datensicherungen durchgeführt hat.
  4. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
  5. Für überlassene Datenträger, die einen Monat nach Erledigung des Auftrags nicht abgefordert wurden, übernehmen wir keine Haftung.
  6. Der Kunde trägt die Verantwortung für von ihm zur Verfügung gestellte Inhalte und Materialien. Der Kunde stellt uns von Haftung bei Rechtsverletzungen frei.
  7. Wir haften nicht für die rechtliche Zulässigkeit der von uns erstellten Inhalte.
  8. Bei Ereignissen höherer Gewalt haftet keine Partei der anderen.
  9. Sofern wir im Namen des Kunden gegenüber Dritten auftreten, findet eine Haftung zu unseren Lasten nicht statt.
  10. Wir haften ohne gesonderte Vereinbarung nicht für eingesetzte Drittprodukte.
  11. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen dürfen wir nach eigener Wahl Änderungen vornehmen oder die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

§ 16 Dauerschuldverhältnisse / Projekte

  1. Verträge über regelmäßige Leistungen sind mit einer Frist von drei Monaten zum ordentlichen Ende des Vertrages kündbar.
  2. Bei projektbezogenen Aufträgen können wir monatliche Zwischenrechnungen stellen.

§ 17 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist Düsseldorf; ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Unternehmern ist beim Landgericht Düsseldorf.
  2. Das Vertragsverhältnis wird ausschließlich nach deutschem Recht beurteilt, mit Ausnahme des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

Stand: 04.02.2017

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